17

Zwangsarbeiter Haft Diez Autobahnbau

Gerichtsurteil gegen Josef Bololaucky, 20.12.1940
Hessisches Hauptstaatsarchiv Wiesbaden

Der Tscheche Josef Bololaucky war seit April 1939 beim Autobahnbau in Elz beschäftigt. Die mit dem Autobahnbau beauftragte Firma hatte die tschechischen Zwangsarbeiter dort in einem Lager untergebracht, beklagte sich aber über „Unreinlichkeit“ und „Arbeitsunlust“. In einem Denunziationsbrief an die Gestapo Frankfurt beschrieb sie Josef Bololaucky als „einen der schlimmsten“, der gegenüber Elzer Frauen auch staatsfeindliche Äußerungen getan habe.

Die Lagerleitung forderte, „nötigenfalls ein Exempel zu statuieren. Die Strafmaßnahme sollte dann im Reichsautobahnlager Elz bekannt gemacht werden, damit sie auf die anderen Zwangsarbeiter „erzieherisch“ wirken könne.

Aufgrund dieses Briefes wurde Josef Bololaucky im August 1940 verhaftet. Das Gericht verurteilte ihn auf Grundlage des ‚Heimtückegesetzes’ zu sechs Monaten Gefängnis. Es ist bis jetzt unklar, ob er nach seiner Diezer Haftstrafe wieder als Zwangsarbeiter arbeiten musste oder ob er in ein KZ eingewiesen wurde.

< Zurück
Weiter >

Aufgrund des Urheberrechts ist das Kopieren nicht erlaubt.