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Gerichtsurteil gegen Jan Lyp, 7.11.1940
Hessisches Hauptstaatsarchiv Wiesbaden
Der 21 Jahre alte Pole Jan Lyp war als Zwangsarbeiter bei einem Landwirt in Hangenmeilingen bei Limburg eingesetzt und wurde nach Auseinandersetzungen mit diesem aufgrund „gefährlicher Körperverletzung“ verurteilt.
Das schriftlich festgehaltene Urteil lässt erkennen, wie chancenlos Jan Lyp gegenüber seinem deutschen Arbeitgeber war. Dieser unterstellte ihm „ein freches und widerspenstiges Benehmen“ und bestritt, dass er den Zwangsarbeiter wiederholt geschlagen habe; auch die Angabe, Lyp sei von den Kindern des Bauern beschimpft worden, sei gelogen. Darüber hinaus habe der junge Pole versucht, sich einem deutschen Mädchen „in unzüchtiger Weise“ zu nähern.
Das Gericht kam demnach allein aufgrund der Aussagen des deutschen Landwirts zu dem Schluss: „Der Angeklagte hat mit der Misthacke auf den Zeugen ohne jeden Grund in einer ganz unverantwortlichen Weise mit außerordentlicher Heftigkeit eingeschlagen, so daß die Tat leicht schlimmere Folgen hätte haben können. Gegen ein solches Verhalten polnischer Landarbeiter müssen die deutschen Landwirte unter allen Umständen geschützt werden.“
Nach seiner Entlassung aus der zehnmonatigen Haft in Diez wurde Jan Lyp der Gestapo überstellt, die ihn in das Konzentrationslager Flossenbürg einlieferte. Dort kam er am 22.4.1943 ums Leben.