20

DiezGräberliste_franzHäftlinge1-e1567260924884
DiezGräberliste_franzHäftlinge2-e1567260911552
DiezGräberliste_franzHäftlinge3a
previous arrow
next arrow

Aufstellung der Gräber französischer Staatsangehöriger auf dem Altstadtfriedhof Diez, ca. 1948
Arolsen Archives

Diese Liste wurde auf Anordnung der französischen Militärregierung 1947 aufgestellt; sie verzeichnet die Gräber von Franzosen, die während ihrer Haft im Strafgefängnis Diez verstarben und auf dem alten Diezer Friedhof (heute: Robert-Heck-Park) begraben wurden.

Obwohl es in Diez keine offizielle Hinrichtungsstätte gab – die für den Gerichtsbezirk zuständige Exekutionsstätte bei Verhängung der Todesstrafe war die Haftanstalt in Frankfurt-Preungesheim –, sind bisher 129 Sterbefälle namentlich bekannt. Davon waren 82 nicht-deutscher Herkunft, mit den in der Liste genannten 62 Franzosen als größtem Anteil. Die Zahl der Toten lag allerdings wohl viel höher, denn nicht alle Toten wurden in Diez bestattet: Normalerweise erfolgte die Freigabe der Leiche, damit die Angehörigen des Verstorbenen die Beisetzung selbst übernehmen konnten. In Fällen, wo dies nicht möglich oder – wie bei den ‚Nacht-und-Nebel’-Häftlingen – nicht erwünscht war, kümmerten sich die Polizeibehörden um die Bestattung. In manchen Fällen wurden die Leichen auch den anatomischen Instituten an den Universitäten für den Lehrbetrieb übereignet. Im Gerichtsbezirk Frankfurt waren dies die Anatomischen Institute in Gießen, Marburg und Frankfurt.

Die in der Liste jeweils angegebene Todesursache gibt, obwohl fast stereotyp, einen Hinweis auf die katastrophalen Haftbedingungen, die auch der Grund für den Selbstmord von Allain Henaff (Nr. 45) sein könnten. Insgesamt starben während des Krieges ca. 20.000 Häftlinge aufgrund der Haftverhältnisse in deutschen Gefängnissen, hinzu kamen ca. 16.500 Hinrichtungen nach Todesurteilen der Justiz ab 1933 sowie mindestens 30.000 Todesurteile durch die Militärgerichtsbarkeit ab Beginn des Krieges. 


< Zurück
Weiter >

Aufgrund des Urheberrechts ist das Kopieren nicht erlaubt.