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Karte mit allen Vollzugsanstalten, 1942
Hessisches Hauptstaatsarchiv Wiesbaden

Das Diezer Gefängnis war seit seiner Einweihung 1912 eine Haftanstalt für den Gerichtsbezirk Frankfurt. Die Nationalsozialisten unterzogen das Justizsystem entscheidenden Veränderungen, indem sie das zuvor föderale System zentralisierten und die Justizverwaltung zum 1.1.1935 in einem Reichsministerium verankerten. Das schlug sich auch im Diezer Gefängnis nieder, denn die Überführung in eine Reichsverwaltung führte dazu, dass hier nicht mehr nur Häftlinge aus der Region inhaftiert wurden.

Insbesondere während der Kriegszeit kamen viele Gefangene aus den von den Deutschen besetzten Gebieten. Außerdem wurden Vollzugsbeamte aus Diez zeitweise in andere Anstalten abgeordnet, die zum Teil in den sogenannten ‚angegliederten Gebieten’ im Westen und Osten des ‚Großdeutschen Reiches’ lagen, z.B. Metz in Lothringen und Wronke (bei Posen) im damaligen ‚Warthegau’.

Das Wachregime war in Diez, wie in allen nationalsozialistischen Haftanstalten, harsch. Alle Gefangenen mussten Sträflingskleidung tragen, die meisten waren zu Zwangsarbeit verpflichtet. In einer Dienstanweisung aus dem Jahr 1937 regelte der zu diesem Zeitpunkt amtierende Gefängnisdirektor Schriever den Einsatz der beiden Wachhunde und bestimmte: „Bei Entweichungsversuchen ist mit rücksichtsloser Energie einzuschreiten. Sobald der Entweichende auf den ersten Anruf nicht steht, soll gezielt geschossen werden.“

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