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Ärztlicher Bericht zur Zwangssterilisation von Josef L., 7.11.1934
Hessisches Hauptstaatsarchiv Wiesbaden
Aufgrund des am 14.7.1933 erlassenen ‚Gesetzes zur Verhütung erbkranken Nachwuchses’ konnten Menschen ohne ihre Einwilligung unfruchtbar gemacht werden. Für das Krankenhaus in Diez sind 28 Fälle aus den Jahren 1934, 1935 und 1938 belegt, mindestens drei davon betrafen Häftlinge der Strafanstalt; andere wurden zunächst von Diez aus in die Strafanstalt Frankfurt-Preungesheim verlegt und dort zwangssterilisiert.
Einer derjenigen, die in Diez operiert wurden, war der Gärtner Josef L., der aufgrund vieler kleinerer Vergehen in der Diezer Anstalt inhaftiert war. Für ihn stellte der Arzt der Strafanstalt Dr. Schäf am 1.6.1934 den Antrag auf Zwangssterilisation. Schäf hatte bei L. „Imbezillität (angeboren)“ diagnostiziert, er stufte ihn also als geistig behindert ein. Weiter vermerkte er: „Vater geistig beschränkt, Mutter: hysterisch u. geisteskrank.“ Das Erbgesundheitsgericht in Wiesbaden genehmigte den Antrag. Eine Beschwerde L.s wies das Erbgesundheitsobergericht Frankfurt zurück.
Hier wird deutlich, dass ungesetzliches Verhalten im Nationalsozialismus nicht als soziale Problematik betrachtet wurde, sondern als ein Verhalten ‚rassisch minderwertiger’ Menschen, die daher keine Kinder bekommen sollten. Zwischen 1934 und 1945 wurden insgesamt schätzungsweise 480.000 bis 530.000 Anträge auf Zwangssterilisation gestellt und etwa 2/3 davon auch durchgeführt. Im Gerichtsbezirk Frankfurt, zu dem die Strafanstalt Diez gehörte, waren es 2.956 Anträge, von denen die große Mehrheit in die Jahre 1934 bis 1937 fiel.