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Foto von Max Sternberg, ohne Datum
Privatarchiv Christa Pullmann
In Limburg lebten Ende Januar 1933 273 jüdische Menschen, darunter Max Sternberg mit seiner Familie. Er wurde am 27.11.1935 aufgrund des sogenannten ‚Heimtückegesetzes’ verhaftet. ‚Heimtücke’ war ein juristisch sehr dehnbarer Begriff, mit dessen Hilfe es leicht war, kritische oder in ihren Äußerungen unvorsichtige Menschen festzunehmen und jüdische Mitbürger zu schikanieren.
Auf dieser Grundlage sah sich der Kaufmann Max Sternberg dem Vorwurf ausgesetzt, er habe behauptet, zu seiner Kundschaft gehörten nach wie vor NSDAP-Mitglieder und SA-Führer. Diese Äußerung war in den Augen des Gerichts „unwahr und in Anbetracht des scharfen Kampfes der NSDAP gegen das Judentum geeignet, das Ansehen der NSDAP schwer zu schädigen“, so die Urteilsbegründung.
Max Sternberg wurde zu sechs Monaten Haft verurteilt, wobei ihm allerdings die bereits seit mehr als sieben Monaten währende Untersuchungshaft, die er im Diezer Gefängnis verbracht hatte, angerechnet wurde.
Im Zuge der sogenannten ‚Reichskristallnacht’ am 9. November 1938 wurde Max Sternberg wieder in Diez inhaftiert – gemeinsam mit anderen jüdischen Limburgern. Die Wohnung der Familie Sternberg wurde in dieser Nacht geplündert. Nach seiner Rückkehr nach Limburg entschloss sich Max Sternberg, sein bisheriges Leben aufzugeben und mit 62 Jahren nach London zu emigrieren, wo er 1942 starb.