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Exekutionsvollzugsmeldungen des Gefängnisdirektors Gamradt an seine vorgesetzte Behörde in Frankfurt, 21.10.1944 und 26.10.1944
Hessisches Hauptstaatsarchiv Wiesbaden

Diese kurzen Vollzugsmeldungen dokumentieren die Hinrichtungen von acht jungen Männern aus Luxemburg am 20. und 26. Oktober 1944, eine weitere Erschießung fand am 19. September statt – insgesamt wurden in Diez 16 Luxemburger erschossen. Sie hatten als Zwangsrekrutierte den Dienst in der deutschen Wehrmacht verweigert und waren daher wegen Desertion zum Tode verurteilt worden.

Auch die Franzosen Theophile Beyer, Lucien Jansseone und Jules Thuru sowie die beiden Belgier Jean Silvestre und André Standaert wurden in Diez exekutiert. Sehr wahrscheinlich ist zudem, dass noch am 25. März 1945 – einen Tag vor der Befreiung durch US-Truppen – vier oder sogar acht deutsche Soldaten als Deserteure hingerichtet wurden.

Dass die Erschießungen in Diez stattfanden und durch die Wehrmacht ausgeführt wurden, erklärt sich aus der Zuständigkeit: Die Urteile waren nicht durch reguläre Gerichte, sondern durch die Militärjustiz ergangen. Das in der Meldung genannte Wehrmachtsgericht Trier war kurz zuvor aufgrund der Kriegslage nach Weilburg ausgelagert worden.


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